Ohne Worte...
Nachtrag (kurze Zusammenfassung):
Gilt für alle Fahrzeuge, die per EU-Gutachten zugelassen sind, siehe Feld K im Fzg.-Schein, wenn dort sowas wie "e1*....." drinsteht, ist das Fahrzeug betroffen.
Dann dürfen nur Abgasanlagen mit E/EC - Prüfzeichen verbaut und eingetragen werden. Mein Coupé hat z.B. e1*96/79*0062*01 und gehört zu den "Opfern".
Beim Spyder (Import aus USA) steht nix drin ("genullt"), aber lt. Video sind Fahrzeuge, die in ähnlicher Form in der EU zugelassen wurden, auch betroffen! Ausschlaggeben ist wohl das Typenschild.
Meine Rückfrage unter dem Video, was denn Sache ist, wenn es keine Ersatzteile vom Hersteller mehr gäbe, wurde beantwortet: Entweder Teile mit E-Prüfzeichen nehmen oder mit dem Amt verhandeln...
Gruss
Stefan B.
Neue Regeln für die Eintragung von Abgasanlagen seit 2021
- sbrunthaler
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